Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen Camps & Events GvC Winterthur
Diese Anmeldung ist verbindlich und wird in jedem Fall bestätigt. Im Falle einer Abmeldung wird eine Bearbeitungsgebühr verrechnet. Abmeldungen nach dem 12.04.2025 werden zum Vollpreis verrechnet.
Die Teilnehmenden verpflichten sich, den Anweisungen der Leiter:innen Folge zu leisten. Das Verlassen des Lagerhauses nach der Nachtruhe ohne Erlaubnis der Leiter:innen ist untersagt sowie jeglicher Drogenkonsum. Alkohol- und Tabakkonsum werden separat geregelt. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, gesundheitliche Beeinträchtigungen (Asthma, Epilepsie etc.) oder benötigte Medikamente der Leitung vor Camp- oder Event- Beginn mitzuteilen. Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.
Die GvC Winterthur stellt gut geeignete, qualifizierte Leiterinnen und Leiter zur Verfügung und schaut auf bestmögliche Sicherheit während der Camps & Events. Jedoch haftet sie nicht für Unfälle, Krankheiten oder sonstigen Schaden (Diebstahl, Verlust, Beschädigung von eigenem Material). Die Camps & Events sind offizielle Programme der Jugendarbeit der GvC Winterthur. Weitere Informationen sind unter 052 245 14 14 oder winterthur@gvc.ch erhältlich.
Mit der Anmeldung...
- bestätige ich (bei Unmündigen: mein/e gesetzliche Vertreter/in), dass ich die Teilnahmebedingungen gelesen habe und akzeptiere,
- stimme ich (bei Unmündigen: mein/e gesetzliche Vertreter/in) zu, dass die GvC Winterthur mir die für eine medizinische Behandlung bei Unfall oder Krankheit benötigten Medikamente abgeben darf und überdurchschnittliche Kosten, welche daraus entstehen, von mir respektive bei Unmündigkeit von meinem/r gesetzlichen Vertreter/in bezahlt werden,
- erteile ich (bei Unmündigen: mein/e gesetzliche Vertreter/in) der GvC Winterthur das Recht, jegliche Fotos und Videos im Rahmen der Aktivitäten des Camps für zukünftige Werbung und interne Anlässe zu benutzen.
(Bei Unmündigen Bestätigung eines Inhabers/einer Inhaberin der elterlichen Gewalt oder die gesetzliche Betreuungsperson)